7 Treffer in 7 Gerichtsentscheidungen und 0 Vorschriften
VG München: Ausweisung eines straffällig gewordenen serbischen Staatsangehörigen
Urteil vom 15.06.2022 – M 12 K 21.6331
VG Würzburg: Förderung landwirtschaftlicher Flächen in Bayern
Urteil vom 15.01.2024 – W 8 K 23.51
VG Würzburg: Neustarthilfe nach der Richtlinie für die Gewährung von Überbrückungshilfe des Bundes für kleine und mittelständische Unternehmen – Phase 3 (Überbrückungshilfe III)
Urteil vom 08.07.2024 – W 8 K 24.111
VG Würzburg: Anfechtungsklage, Corona-Soforthilfe, Widerruf wegen Zweckverfehlung, Liquiditätsengpass, Auslegung des Bewilligungsbescheides, Soforthilfe Richtlinien in der Ursprungsfassung maßgeblich, ungenaue Bezeichnung der Richtlinien in Bewilligungsbescheid unschädlich, Betrachtung „ex post“ im Nachhinein, Förderung nur für tatsächlich eingetretenen Liquiditätsengpass, intendiertes Widerrrufsermessen, kein Ausnahmefall, kein schutzwürdiges Vertrauen, keine Verfristung, keine Verwirkung, keine Grundrechtsverletzung, keine Willkür, Rückzahlungsverpflichtung, keine Entreicherung, keine Rechtswidrigkeit durch, angeblich häufige, Versäumung der einjährigen Widerrufsfrist in anderen Verfahren
Urteil vom 07.07.2025 – W 8 K 24.478
VG Würzburg: Widerruf einer gewährten Soforthilfe Corona wegen Zweckverfehlung
Urteil vom 13.01.2025 – W 8 K 24.641
VG Würzburg: Ablehnung und Rückforderung einer Neustarthilfe
Urteil vom 04.11.2024 – W 8 K 24.394
VG Würzburg: Anfechtungsklage, Corona-Soforthilfe, Widerruf wegen Zweckverfehlung, Liquiditätsengpass, Auslegung des Bewilligungsbescheides, Definition des Liquiditätsengpasses mit Bezug auf Sach- und Finanzaufwand, keine Förderung für Personalaufwand, Betrachtung „ex Post“ im Nachhinein, Förderung nur für tatsächlich eingetretenen Liquiditätsengpass, intendiertes Widerrufsermessen, Rückzahlungsverpflichtung, kein Ausnahmefall, kein schutzwürdiges Vertrauen, keine Verfristung, keine Verwirkung, keine Grundrechtsverletzung, keine Willkür, keine Rechtswidrigkeit durch, angeblich häufige, Versäumung der einjährigen Widerrufsfrist in anderen Verfahren
Urteil vom 23.05.2025 – W 8 K 24.1319